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Inland 07.03.2026, 04:08 Aktualisiert: 07.03.2026, 06:01

Videoüberwachung in Schlachthöfen: Agrarministerium legt Gesetzentwurf vor

Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen wird verpflichtend.

Wichtige Fakten

  • Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen wird verpflichtend.
  • Betriebe mit 150.000 Geflügeln oder 1.000 Großvieheinheiten betroffen.
  • Aufzeichnungen müssen 30 Tage gespeichert und täglich bereitgestellt werden.
  • Kleinere Betriebe sind grundsätzlich von der Videopflicht ausgenommen.
  • Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten geplant.

Neue Vorschriften zur Videoüberwachung

Das Bundesagrarministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine verpflichtende Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen vorsieht. Ziel ist es, "tierschutzsensible Vorgänge" wie das Entladen der Tiere, deren Betäubung und den Entblutungsschnitt zu dokumentieren und die Aufzeichnungen den Behörden bereitzustellen. Von der Pflicht betroffen sind Betriebe, die jährlich mindestens 150.000 Geflügel oder Kaninchen oder 1.000 "Großvieheinheiten" wie Schweine oder Rinder schlachten – laut Entwurf bundesweit 232 Einrichtungen.

Ausnahmen und Übergangsfrist

Kleinere Betriebe sind grundsätzlich von der Videopflicht ausgenommen, können jedoch bei konkretem Verdacht auf Tierschutzverstöße ebenfalls zur Überwachung verpflichtet werden. Die Aufzeichnungen müssen jeweils für die letzten 30 Schlachttage gespeichert und der zuständigen Behörde arbeitstäglich zum Abrufen bereitgestellt werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen, um den zusätzlichen Aufwand für die Einrichtung der Systeme in den Betrieben zu berücksichtigen.

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