Weltbiodiversitätsrat warnt: Unternehmen riskieren durch Naturzerstörung ihr eigenes Aussterben
- • Der IPBES-Bericht warnt: Unternehmen tragen trotz Abhängigkeit von Biodiversität zu deren Zerstörung bei und riskieren ihr eigenes Fortbestehen.
- • 2023 flossen 7,3 Billionen US-Dollar in naturzerstörende Aktivitäten plus 2,4 Billionen in umweltschädliche Subventionen - dem standen nur 220 Milliarden für Naturschutz gegenüber.
- • Weniger als 1% der öffentlichen Unternehmensberichte erwähnen ihre Auswirkungen auf die biologische Vielfalt.
"Der Schutz der Biodiversität ist keine Nebensache, sondern eine Überlebensfrage für jedes Unternehmen, die klare politische Rahmenbedingungen und unternehmerische Verantwortung erfordert."
UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ) tritt in Kraft: Rechtsrahmen steht, konkrete Schutzmaßnahmen müssen folgen
- • Das UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ) ist am 17.01.2026 in Kraft getreten und schafft erstmals eine von vielen Staaten mitgetragene völkerrechtliche Grundlage für Schutz und nachhaltige Nutzung der Hohen See.
- • Zur Hohen See zählen Meeresgebiete jenseits von 200 Seemeilen vor den Küsten; sie umfassen fast zwei Drittel der weltweiten Meeresflächen.
- • Voraussetzung für das Inkrafttreten waren mindestens 60 Ratifikationen; bis zum Inkrafttreten haben mehr als 80 Staaten ratifiziert (Tagesschau, Stand: 17.01.2026).
"Mit dem Inkrafttreten steht zunächst der Rechtsrahmen. Ob der Ozeanschutz messbar vorankommt, entscheidet sich in den nächsten Schritten: der Handlungsfähigkeit der Vertragsstaatenkonferenz, der Abstimmung mit bestehenden internationalen Organisationen (Schifffahrt, Tiefseebergbau, Fischerei) sowie der Finanzierung und praktischen Überwachung künftiger Schutzgebiete. Zudem bleibt offen, wie stark sich Staaten ohne Ratifikation an entstehende Regeln halten und ob wichtige Akteure – darunter Deutschland – zeitnah beitreten."
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