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Inland 16.01.2026, 11:33 Aktualisiert: 16.01.2026, 20:14

Digitaler Führerschein soll bis Ende 2026 kommen: Regierung setzt auf i-Kfz-App – Streit über Polizei-Zugriffe und Papier-Alternative

Die Bundesregierung will den digitalen Führerschein bis Ende 2026 bereitstellen – deutlich vor der EU-weiten Anerkennung ab 2030.

Wichtige Fakten

  • Die Bundesregierung will den digitalen Führerschein bis Ende 2026 bereitstellen – deutlich vor der EU-weiten Anerkennung ab 2030.
  • Technische Grundlage ist die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), mit der Fahrzeugscheine bereits digital verwaltet und bei Kontrollen vorgezeigt werden können.
  • Der TÜV-Verband erwartet Erleichterungen, etwa schnellere Aktualisierungen nach bestandener Fahrprüfung oder bei Namensänderungen, weil Prozesse bislang teils Wochen dauern (vorläufige Papier-Fahrberechtigung, später Kartendruck).
  • Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht Vorteile bei Verwaltung und Fälschungsschutz, warnt aber vor Problemen ohne flächendeckende Netzabdeckung.
  • Die DPolG fordert einen „beschränkten Schreibzugriff“ auf das Fahreignungsregister und das EU-Führerscheinnetz RESPER, um bei schweren Verstößen kurzfristig digitale Sperrvermerke setzen zu können; eine rechtssichere „Sicherstellung“ wie beim physischen Dokument ist bei rein digitalen Führerscheinen derzeit nicht möglich.
  • Der ADAC unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, fordert aber Wahlfreiheit und den dauerhaften Erhalt des Scheckkartenführerscheins; für Auslandsfahrten ist dieser bis zur EU-weiten Anerkennung digitaler Führerscheine ab 2030 weiterhin nötig.
  • Die DPolG plädiert perspektivisch dafür, nur noch digitale Führerscheine auszugeben, da ein Nebeneinander von digitalem und physischem Dokument Mehraufwand verursache.
  • Nach Auskunft des KBA läuft die i-kfz-App nicht auf allen Geräten: erforderlich sind mindestens iOS 17 bzw. Android 12; ältere Motorola-Geräte sowie Huawei-Geräte sind ausgeschlossen.
  • Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) hält die Anzeige von Registerdaten auf dem Smartphone bei richtiger Technik grundsätzlich für sicher; zugleich wird vor ungewollter Datennutzung/Offenlegung und möglicher Profilbildung gewarnt – nach Kenntnis des BfDI wurden Maßnahmen ergriffen, um diese Risiken deutlich zu reduzieren.
  • Das BSI verweist darauf, dass moderne Smartphones zusätzliche Schutzmöglichkeiten für vertrauliche Daten bieten; Hinweise dazu finden sich auf den BSI-Internetseiten.
Die Bundesregierung hält am Plan fest, den digitalen Führerschein noch 2026 einzuführen – nun mit dem Ziel, ihn bis Ende des Jahres verfügbar zu machen. Damit soll Bürokratie abgebaut, der Alltag erleichtert und die Verwaltung modernisiert werden – Jahre vor der EU-weiten Anerkennung digitaler Führerscheine ab 2030. Technische Basis ist die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes, über die Fahrzeughalterinnen und -halter bereits heute den Fahrzeugschein digital verwalten und bei Kontrollen vorzeigen können. Der TÜV-Verband sieht im digitalen Führerschein vor allem Effizienzgewinne: Nach bestandener Fahrprüfung oder bei Änderungen wie einem neuen Namen ließen sich Daten schneller aktualisieren, statt erst mit vorläufigen Papierdokumenten zu arbeiten und wochenlang auf den Kartendruck zu warten. Unterstützung kommt auch von der Deutschen Polizeigewerkschaft, die neben weniger Verwaltungsaufwand ein Plus bei der Fälschungssicherheit erwartet. Gleichzeitig weist die DPolG auf praktische Hürden hin – etwa fehlende Netzabdeckung – und verlangt einen „beschränkten Schreibzugriff“ auf Register und das EU-System RESPER, um bei schweren Verstößen kurzfristig digitale Sperrvermerke setzen zu können, weil eine Sicherstellung wie beim physischen Führerschein derzeit nicht möglich ist. Der ADAC befürwortet den Digitalnachweis grundsätzlich, pocht aber auf Wahlfreiheit und den dauerhaften Erhalt des Scheckkartenführerscheins – nicht zuletzt wegen der erst ab 2030 EU-weiten Anerkennung sowie der eingeschränkten Gerätekompatibilität (mindestens iOS 17 bzw. Android 12; bestimmte ältere Motorola-Modelle und Huawei-Geräte ausgeschlossen). Die Datenschutzaufsicht hält das Konzept bei korrekter technischer Umsetzung für sicher, mahnt jedoch Schutz vor ungewollter Datennutzung und Profilbildung an und verweist auf Maßnahmen zur Risikoreduzierung sowie auf zusätzliche Schutzfunktionen moderner Smartphones.

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