Arbeitszeitgesetz-Entwurf sorgt für Spaltung in Union und SPD
Wichtige Fakten
- • Bas' Entwurf knüpft Abweichungen vom Acht-Stunden-Tag an Tarifverträge.
- • Union kritisiert mangelnde Flexibilität, Wirtschaft bezweifelt Praxisnähe.
- • Elektronische Zeiterfassung soll Pflicht werden, Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich.
Entwurf sorgt für Konflikt
Ein erster Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zur Reform des Arbeitszeitgesetzes hat heftige Kontroversen ausgelöst. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht vor, dass Abweichungen von der achtstündigen Höchstarbeitszeit nur per Tarifvertrag möglich sein sollen – damit bliebe die tägliche Obergrenze grundsätzlich bestehen. Zugleich verpflichtet der Entwurf Arbeitgeber zu einer elektronischen Erfassung der Arbeitszeit, eine vertrauensarbeitszeitunabhängige Regelung bleibt jedoch erlaubt.
Scharfe Kritik aus Union und Wirtschaft
Die Union reagierte umgehend ablehnend: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nannte den Entwurf “nicht vereinbar” mit dem Koalitionsvertrag. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (Gitta Connemann) warf der Ministerin vor, einen „Gegenentwurf” zu Lasten des Mittelstands vorgelegt zu haben. Auch Wirtschaftsverbände äußerten Unmut: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Mittelstandsverband BVMW sehen weder die betriebliche Realität noch die Flexibilisierungsversprechen des Koalitionsvertrags gewahrt. Das Ministerium verteidigte sich, es handele sich um eine interne Arbeitsfassung; die Ressortabstimmung steht noch aus.
Weiterer Fahrplan
Bis der Entwurf das Kabinett passieren und vom Bundestag debattiert werden kann, dürfte es noch Wochen – wenn nicht Monate – dauern. Insbesondere die Frage, ob die Flexibilisierung an Tarifverträge geknüpft wird, bleibt zwischen den Koalitionsfraktionen höchst umstritten.
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