Corona-Maskenprozess: Bonner Landgericht weist Millionenklage gegen Bund ab
Wichtige Fakten
- • Klageforderung betrug rund 287 Millionen Euro plus 160 Millionen Euro Zinsen.
- • Landgericht Bonn wies Klage ab; kein Kaufvertrag zustande gekommen.
- • Gericht wertete Kommunikation nur als Interessensbekundungen.
- • Kläger kann innerhalb eines Monats Berufung einlegen.
- • Fast 100 weitere Maskenklagen gegen den Bund anhängig.
Hintergrund des Maskenprozesses
Eine Hamburger Firma forderte im Maskenprozess rund 287 Millionen Euro plus 160 Millionen Euro Zinsen vom Bund. Sie berief sich auf eine angebliche Bestellung von über 350 Millionen Masken durch Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn. Das Bonner Landgericht wies die Klage jedoch am 22. Juli 2026 ab.
Begründung des Urteils
Das Gericht stellte klar, dass zwischen dem Unternehmen und dem Bundesgesundheitsministerium kein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Die Kommunikation sei lediglich als Interessensbekundung zu werten, erklärte Gerichtssprecher Stephan Schulz. Der Vorsitzende Richter Stefan Bellin zitierte E-Mails, die kein verbindliches Angebot belegten.
Mögliche Berufung und Ausblick
Der Anwalt der Klägerin, Dennis Geissler, will nun prüfen, ob eine Berufung zum Oberlandesgericht Köln Aussicht auf Erfolg hat. Die Firma hat einen Monat Zeit, diese Entscheidung zu treffen. Bundesweit sind fast 100 weitere Klagen in ähnlichen Maskenverfahren gegen den Bund anhängig.
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