Bundesregierung verschärft Haftung für E-Scooter-Anbieter
Wichtige Fakten
- • E-Scooter-Unfälle haben sich seit 2021 verdoppelt.
- • Anbieter sollen künftig wie Autohalter haften.
- • Fahrer müssen Verschulden beweisen, um nicht haftbar zu sein.
- • Jeder E-Roller benötigt eine Haftpflichtversicherung mit Kennzeichen.
Hintergrund und Gesetzesentwurf
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, um die Haftung für E-Scooter-Unfälle zu verschärfen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will vor allem Anbieter stärker in die Pflicht nehmen, damit sie für Schäden haften, ähnlich wie bei Autohaltern. Bisher gab es Ausnahmen, die es Vermietern erlaubten, keine Verantwortung zu übernehmen, was bei rücksichtslos abgestellten Leih-Rollern problematisch war.
Unfallstatistiken und bisherige Regelungen
Im Jahr 2024 gab es rund 12.500 Unfälle mit E-Scootern, wobei in über 7.900 Fällen die Scooter die Schuld trugen. Die Zahl der Unfälle hat sich seit 2021 verdoppelt. Bislang konnten Geschädigte nur Fahrer zur Verantwortung ziehen, was oft schwierig war. Mit den neuen Regeln sollen auch andere E-Kleinstfahrzeuge wie Segway-Roller einbezogen werden, während Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge wie Krankenfahrstühle bestehen bleiben.
Technische Anforderungen und Haftungsmechanismen
E-Scooter müssen technisch verbessert werden und eine Haftpflichtversicherung mit Kennzeichen haben, um im öffentlichen Verkehr genutzt zu werden. Fahrer sollen künftig haften, wenn sie ihr Verschulden nicht widerlegen können, was den Zugang zu Schadensersatz erleichtern soll. Geschädigte können sich direkt an den Halter wenden, ob es sich um eine Firma oder Privatperson handelt.
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