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Inland 06.03.2026, 11:47

Bundeswehr erhält erweiterte Befugnisse zur Drohnenabwehr

Bundeswehr darf Drohnen im Rahmen der Amtshilfe abschießen.

Wichtige Fakten

  • Bundeswehr darf Drohnen im Rahmen der Amtshilfe abschießen.
  • Neues Drohnenabwehrzentrum in Berlin soll die Abwehr verbessern.
  • Strafen für Störungen an Verkehrsflughäfen werden verschärft.
  • Kritis-Dachgesetz schreibt strengere Schutzvorgaben für Infrastruktur vor.

Erweiterte Befugnisse für die Bundeswehr

Der Bundesrat hat eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes gebilligt, die der Bundeswehr erweiterte Kompetenzen zur Drohnenabwehr einräumt. Künftig darf die Bundeswehr auf Anforderung der Bundespolizei unbemannte Flugkörper abschießen, wenn von einer Gefahr für Menschenleben oder kritische Infrastruktur auszugehen ist. Dies ist eine Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage und die Zunahme von Drohnensichtungen seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

Verbesserung der Abwehrstrukturen

Die Reform dient dazu, Zuständigkeiten klarer zu verteilen und das Entscheidungsverfahren über einen Einsatz der Streitkräfte zu vereinfachen. Unterstützt wird dies durch das neue Drohnenabwehrzentrum in Berlin. Zudem werden die Strafen für Störungen an Verkehrsflughäfen verschärft: Solche Handlungen gelten nun als Straftat und können mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden, was auch auf Blockadeaktionen von Klimaaktivisten abzielt.

Schutz kritischer Infrastruktur

Parallel dazu stimmte der Bundesrat dem Kritis-Dachgesetz zu, das strengere Vorgaben für den Schutz kritischer Infrastruktur vorsieht. Unternehmen und Teile der Verwaltung müssen Maßnahmen wie Zäune und Zugangsbeschränkungen umsetzen, um Angriffe von Kriminellen, Extremisten oder ausländischen Mächten abzuwehren. Trotz inhaltlicher Bedenken der Länder, insbesondere zum Schwellenwert von 500.000 versorgten Personen, wurde das Gesetz mit einer Protokollerklärung des Bundes ermöglicht.

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