EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron erneut auf
Wichtige Fakten
- • Europaparlament hob Immunität von AfD-Politiker Petr Bystron auf.
- • Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt wegen Betrugsvorwürfen.
- • Bystron soll Reinigungskraft über Bundestagspauschale abgerechnet haben.
- • Weitere Ermittlungen zu Geldwäsche und Bestechlichkeit laufen.
- • Bystron weist Vorwürfe als politische Verfolgung zurück.
Immunitätsaufhebung im Europaparlament
Das Europaparlament hat mit einer Mehrheit die Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron aufgehoben, wie die Tagesschau berichtet. Damit kann die Generalstaatsanwaltschaft München ihre Vorermittlungen gegen Bystron fortsetzen, die sich auf Betrugsvorwürfe aus seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter beziehen. Konkret wird ihm vorgeworfen, eine private Reinigungskraft über die Mitarbeiterpauschale des Bundestags abgerechnet zu haben.
Weitere laufende Verfahren
Bereits zuvor hatte das Europaparlament Bystrons Immunität zweimal aufgehoben, und auch der Bundestag hatte Ermittlungen gestattet. In einem Fall wurde Bystron wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien zu einer Geldstrafe verurteilt, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. In einem anderen Fall ermitteln die Behörden wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Bestechlichkeit, wobei Bystron vorgeworfen wird, Geld vom prorussischen Portal "Voice of Europe" erhalten zu haben, um im Sinne Russlands zu agieren.
Reaktionen und Hintergrund
Bystron, der von 2017 bis 2024 Bundestagsabgeordneter war und 2024 ins Europäische Parlament einzog, hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und sich als Opfer politischer Verfolgung beschrieben. Die Ermittlungen in diesen Fällen laufen weiter, und die Aufhebung der Immunität ermöglicht nun die Fortsetzung der rechtlichen Schritte.
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