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Frankreich vor Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 15 Jahren
Die französische Nationalversammlung hat ein Gesetz verabschiedet, das Social Media für unter 15-Jährige verbieten soll.
Wichtige Fakten
- • Die französische Nationalversammlung hat ein Gesetz verabschiedet, das Social Media für unter 15-Jährige verbieten soll.
- • Der Gesetzesentwurf umfasst Plattformen wie TikTok, Snapchat und Instagram.
- • Falls der Senat zustimmt, könnte das Verbot ab dem ersten September des kommenden Schuljahres in Kraft treten.
- • Präsident Macron unterstützt das Gesetz als Maßnahme zum Schutz der mentalen Gesundheit von Jugendlichen.
- • Das Gesetz könnte Frankreich nach Australien zum zweiten Land mit einer solchen Regelung machen.
- • Die Nationalversammlung stimmte mit 130 zu 21 Stimmen für das Gesetz.
- • Von dem Verbot ausgenommen sind pädagogische Inhalte und Online-Enzyklopädien wie Wikipedia.
- • Frankreich hatte zuvor rechtliche Hürden für eine Altersbeschränkung, die nun durch EU-Anpassungen überwunden wurden.
- • Australien hat ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige bereits umgesetzt.
- • Andere Länder in Europa wie Großbritannien und Dänemark planen ähnliche Gesetze.
- • Ein effektiver Mechanismus zur Altersprüfung, der den Datenschutz gewährleistet, wird noch auf EU-Ebene erarbeitet.
Frankreichs Nationalversammlung hat kürzlich ein wegweisendes Gesetz verabschiedet, das Jugendlichen unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Medien wie TikTok, Snapchat und Instagram verbieten soll. Dieses Vorhaben, stark unterstützt von Präsident Emmanuel Macron, zielt darauf ab, die mentale Gesundheit von Kindern zu fördern und Risiken wie Cybermobbing und übermäßigen Bildschirmkonsum zu reduzieren. Sollte der Senat dem Gesetz zustimmen, wird es ab dem kommenden Schuljahr gelten und Frankreich neben Australien zu einem der ersten Länder mit einer solchen Regelung machen. Pädagogische Inhalte, einschließlich Plattformen wie Wikipedia, sind von dem Verbot ausgenommen. Die größte Herausforderung in der Umsetzung des Verbots bleibt die technische Altersprüfung, für die derzeit auf EU-Ebene Lösungen erarbeitet werden.
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