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Neue Spannungen um geplantes BND-Gesetz: Deutlich erweiterte Befugnisse geplant
Das Kanzleramt plant eine umfassende Erweiterung der Befugnisse des BND im Bereich der militärischen Aufklärung.
Wichtige Fakten
- • Das Kanzleramt plant eine umfassende Erweiterung der Befugnisse des BND im Bereich der militärischen Aufklärung.
- • Es gibt erhebliche Bedenken im Verteidigungsministerium, dass wichtige militärische Ressourcen dem BND zugeordnet werden könnten.
- • Der neue Entwurf des BND-Gesetzes definiert den BND als zivilen und militärischen Auslandsnachrichtendienst.
- • Das Verteidigungsministerium sorgt sich um den zukünftigen Zugang der Bundeswehr zu wichtigen Aufklärungskapazitäten.
- • Der BND verfügt derzeit über etwa 700 militärische Dienstposten, viele davon sind Satellitenbildauswerter.
- • Das neue Gesetz könnte den BND unabhängiger von US-Geheimdiensten machen.
- • Das geplante BND-Gesetz befindet sich noch in einer frühen Phase der Abstimmung zwischen den Ressorts.
- • Es besteht Besorgnis, dass die Bundeswehr künftig weniger operative Aufklärungsmöglichkeiten hätte.
Die Pläne des Kanzleramts, dem Bundesnachrichtendienst (BND) erheblich mehr Befugnisse in Bezug auf die militärische Aufklärung zu gewähren, stoßen im Verteidigungsministerium auf heftigen Widerstand. Ein neuer Gesetzesentwurf des Kanzleramts bezeichnet den BND als sowohl zivilen als auch militärischen Nachrichtendienst, was im Verteidigungsministerium als tiefgreifender Eingriff in die operativen Kompetenzen der Bundeswehr gewertet wird. Interne Dokumente deuten darauf hin, dass diese neuen Definitionen dem BND erlauben könnten, direkten Zugriff auf militärische Ressourcen zu erhalten, was kontroverse Diskussionen über den richtigen Standort eines effektiven Militärnachrichtendienstes entfacht. Die Bedenken konzentrieren sich insbesondere auf die mögliche Verminderung von Aufklärungsfähigkeiten der Bundeswehr, was in Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen problematisch wäre. In den kommenden Wochen sind weitere Verhandlungen zwischen den zuständigen Ministerien geplant, um über die strittigen Punkte zu beraten.
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