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Politik 15.01.2026, 06:50 Aktualisiert: 15.01.2026, 16:10

Grundsicherung statt Bürgergeld: Mehr Druck, weniger Schonzeit

Die Regierung plant, das Bürgergeld ab 1. Juli 2026 in eine Grundsicherung umzuwandeln; der Gesetzentwurf wurde im Bundestag erstmals debattiert.

Wichtige Fakten

  • Die Regierung plant, das Bürgergeld ab 1. Juli 2026 in eine Grundsicherung umzuwandeln; der Gesetzentwurf wurde im Bundestag erstmals debattiert.
  • Rund 5,3 Millionen Menschen beziehen derzeit Bürgergeld; 73 Prozent gelten als erwerbsfähig.
  • Geplante Sanktionen: Wird ein zweiter Jobcenter-Termin versäumt, erfolgt eine Kürzung um 30 Prozent; beim dritten Termin können Leistungen eingestellt werden; auch die sofortige Kürzung um 30 Prozent bei verweigerten Bewerbungen oder Kursen ist vorgesehen.
  • Die bisherige feste Karenzzeit für Vermögen soll abgeschafft werden; Schonvermögen wird künftig an Alter und Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung gekoppelt und der Vermittlungsvorrang gestärkt.
Der Bundestag debattiert erstmals über die geplante Reform: Aus dem 2023 eingeführten Bürgergeld soll ab dem 1. Juli 2026 eine Grundsicherung werden. Die Regierung will Sanktionen verschärfen, etwa 30‑Prozent‑Kürzungen nach wiederholten verpassten Terminen und bei verweigerten Bewerbungen oder Kursen. Zugleich soll die Karenzzeit für Vermögen entfallen; das Schonvermögen wird an Alter und Beitragszeiten gekoppelt. Der Vermittlungsvorrang wird gestärkt, Alleinerziehende sollen früher für zumutbare Arbeit herangezogen werden. Persönliche Berichte aus Hamburg und Oldenburg zeigen die Folgen: Empfängerinnen und Empfänger klagen über steigende Lebensmittelpreise, knappe Regelsätze (563 Euro für Alleinstehende, unter 200 Euro für Lebensmittel) und große Angst vor Sanktionen. Sozialverbände und Teile der SPD kritisieren die Pläne.

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