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Neue E-Auto-Förderung ab 2026: Bis zu 6.000 Euro Zuschuss, Anträge ab Mai – Kritik an Hybrid-Prämie
Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte einer neuen Förderung für privat gekaufte oder geleaste, neu zugelassene Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2026 verständigt.
Wichtige Fakten
- • Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte einer neuen Förderung für privat gekaufte oder geleaste, neu zugelassene Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2026 verständigt.
- • Für reine Elektroautos beträgt die Basisförderung 3.000 Euro; für bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (Range Extender) 1.500 Euro.
- • Die Förderung ist sozial gestaffelt: Bis 60.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen gibt es 1.000 Euro Aufschlag, bis 45.000 Euro einen weiteren Aufschlag von 1.000 Euro (damit bis zu 5.000 Euro ohne Kinder bei reinen E-Autos).
- • Zusätzlich gibt es pro Kind 500 Euro, insgesamt maximal 1.000 Euro; damit sind bei reinen E-Autos maximal 6.000 Euro Förderung möglich.
- • Die allgemeine Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen; mit Kindern kann sie steigen (bei zwei Kindern laut tagesschau auf bis zu 90.000 Euro, da sich die Grenze pro Kind um 5.000 Euro erhöht).
- • Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- • Für geförderte Fahrzeuge gilt eine Haltefrist von mindestens drei Jahren ab Kauf.
- • Plug-in-Hybride/Range-Extender sind nur förderfähig, wenn sie maximal 60 g CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.
- • Anträge sollen voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Onlineportal möglich sein und bis zu ein Jahr nach Neuzulassung gestellt werden; die Prämie gilt rückwirkend für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026 (Kauf und Leasing).
- • Für das Programm sind insgesamt drei Milliarden Euro vorgesehen; das soll laut Ministerium für rund 800.000 Fahrzeuge bis 2029 reichen.
- • Ab dem 1. Juli 2027 soll die Förderung überprüft werden; diskutiert werden Kriterien, die sich stärker am CO2-Ausstoß im realen Betrieb orientieren.
- • Umweltminister Carsten Schneider begründet das Programm neben Klimaschutz auch mit Industrie- und Sozialzielen und will Mitnahmeeffekte durch die Staffelung begrenzen.
- • Kritik kommt u. a. von Umweltverbänden und Opposition: Die Einbeziehung von Plug-in-Hybriden sowie fehlende Größen- bzw. Preisbegrenzungen würden die Lenkungswirkung schmälern; IG Metall und Grüne fordern zudem Änderungen wie eine Einbeziehung von Gebrauchtwagen bzw. stärkere Zielgenauigkeit.
Die Bundesregierung führt zum 1. Januar 2026 eine neue, sozial gestaffelte Förderung für privat gekaufte oder geleaste Elektroautos ein. Wie Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erläuterte, beträgt die Basisprämie für reine E-Autos 3.000 Euro; je nach Einkommen und Kinderzahl sind bis zu 6.000 Euro möglich. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 60.000 Euro erhalten 1.000 Euro zusätzlich, bis 45.000 Euro weitere 1.000 Euro. Pro Kind kommen 500 Euro hinzu (maximal 1.000 Euro). Die reguläre Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro, mit Kindern kann sie steigen (bei zwei Kindern auf bis zu 90.000 Euro).
Für bestimmte Plug-in-Hybride und Range-Extender ist eine Förderung von 1.500 Euro vorgesehen – allerdings nur bei strengen Vorgaben (höchstens 60 g CO2/km oder mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite). Gebrauchtwagen sind ausgeschlossen, außerdem gilt eine Haltefrist von mindestens drei Jahren. Anträge sollen ab Mai 2026 über ein Onlineportal möglich sein und bis zu ein Jahr nach der Neuzulassung gestellt werden; die Förderung gilt rückwirkend für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026.
Insgesamt sind drei Milliarden Euro eingeplant, ausreichend für rund 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Ab dem 1. Juli 2027 will die Bundesregierung die Förderung überprüfen und möglicherweise stärker an Emissionen im realen Betrieb ausrichten. Während Schneider das Programm auch als Unterstützung für Haushalte und die Autoindustrie begründet, kommt Kritik von Umweltverbänden und Teilen der Opposition – unter anderem wegen der Einbeziehung von Plug-in-Hybriden und fehlender Begrenzungen etwa nach Fahrzeuggröße oder Kaufpreis; zudem wird gefordert, den Ausschluss von Gebrauchtwagen zu überdenken.
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