Neuer Vorstoß: Widerspruchslösung für Organspenden geplant
Wichtige Fakten
- • Deutschland verzeichnet 2025 985 Organspender nach dem Tod, 3,4 Prozent mehr als 2024.
- • Bisher gilt die Zustimmungslösung, eine Widerspruchslösung wurde 2020 abgelehnt.
- • Ein Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung ab 2030 soll vor der Sommerpause eingebracht werden.
- • Kritiker sehen einen Grundrechtseingriff und fordern bessere Aufklärung.
Organspende in Deutschland weiter auf niedrigem Niveau
Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist im internationalen Vergleich nach wie vor sehr gering: Auf eine Million Einwohner kommen rund elf Spender. Im Jahr 2025 spendeten 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe, ein leichter Anstieg um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dennoch reicht die Zahl bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken.
Neuer Anlauf für die Widerspruchslösung
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten der Union, SPD, Grünen und Linken plant einen neuen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung ab 2030. Künftig soll jeder Bürger automatisch als Organspender gelten, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht. Die bisher geltende Zustimmungslösung habe sich als wirkungslos erwiesen.
Kritik an der geplanten Reform
Eine weitere fraktionsübergreifende Gruppe warnt vor einem Grundrechtseingriff. Der Patientenschutz-Vereinigung Stiftung Patientenschutz zufolge ermöglicht nur eine neutrale Aufklärung eine selbstbestimmte Entscheidung. Auch die Kirchen und der Zentralrat der Juden betonen, die Organspende müsse ein Akt der Nächstenliebe bleiben. Mediziner verweisen auf erfolgreiche Beispiele aus Spanien und Österreich, die jedoch umfassendere strukturelle Reformen umfassen.
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