Polizei nutzt Standortdaten aus Handy-Apps ohne Rechtsgrundlage
Wichtige Fakten
- • LKA Mecklenburg-Vorpommern nutzte Standortdaten aus Werbeindustrie.
- • LKA Brandenburg gibt Nutzung von Datenhändler-Diensten zu.
- • Experte Zöller: Nutzung ohne gesetzliche Grundlage rechtswidrig.
- • Landesdatenschützer leitete Prüfverfahren gegen LKA MV ein.
- • Viele LKAs verweigern Auskunft aus Geheimschutzgründen.
Nutzung von Standortdaten durch Polizei
Deutsche Polizeibehörden setzen bei Ermittlungen auf Daten kommerzieller Datenhändler, wie Recherchen von BR und netzpolitik.org zeigen. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern bestätigte, Standortdaten aus Smartphone-Apps der Werbeindustrie genutzt zu haben. Auch das LKA Brandenburg gab an, Dienste von Datenhändlern in Anspruch zu nehmen. Bei den Daten handelt es sich um Bewegungsprofile, die eigentlich für Werbezwecke erhoben werden. Ihr Verkauf an Strafverfolgungsbehörden ist in der EU ohne explizite Einwilligung verboten.
Rechtliche Bedenken und Datenschutz
Strafrechtsexperte Mark Zöller von der LMU München hält die Nutzung für rechtswidrig, da eine gesetzliche Grundlage fehle und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werde. Die Landesdatenschutzbeauftragten mehrerer Bundesländer sehen ebenfalls keine Rechtsgrundlage. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern leitete ein Prüfverfahren gegen das LKA ein. Viele Landeskriminalämter verweigerten Auskunft aus Geheimschutzgründen. Eine Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags deutet darauf hin, dass der Einsatz kein Ausnahmephänomen ist.
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