Schiedsgericht weist Ruandas Millionenklage gegen Großbritannien wegen Asylabkommen ab
Wichtige Fakten
- • Internationales Gericht weist Ruandas Klage auf Zahlung von rund 100 Mio. Pfund ab.
- • Großbritannien hat insgesamt 290 Mio. Pfund an Ruanda für Asylabkommen gezahlt.
- • Nur vier Migranten wurden freiwillig nach Ruanda abgeschoben vor Programmende 2024.
- • Ruanda weiterhin als potenzieller EU-Partner für Rückkehrzentren im Gespräch.
- • Unbegleitete Minderjährige sind von Zentren-Pflicht ausgenommen.
EU und Ruanda: Neue Entwicklung im Asylstreit
Die Europäische Union hat sich auf eine Verschärfung der Migrationspolitik geeinigt. Künftig sollen abgelehnte Asylbewerber in spezielle Rückkehrzentren (Return Hubs) in Ländern außerhalb der EU gebracht werden können, wenn eine Abschiebung in ihr Heimatland nicht möglich ist. Die Einigung zwischen EU-Parlament und Mitgliedstaaten ermöglicht auch, Inhaftierungen zu erleichtern und Einreiseverbote systematischer zu verhängen. Unbegleitete Minderjährige sind von der Zentren-Pflicht ausgenommen, Familien mit Kindern dagegen nicht.
Ruanda auch weiter als möglicher Standort
Ruanda, das zuvor bereits im britischen Asylabkommen eine Rolle spielte, wird nun auch als möglicher Standort für EU-Rückkehrzentren gehandelt. Ein internationales Gericht in Den Haag hat jetzt eine Klage Ruandas abgewiesen, das von Großbritannien über 100 Millionen Pfund für das gescheiterte Asylabkommen gefordert hatte. Die britische Regierung hatte den Deal nach dem Machtwechsel gekündigt. Das Schiedsgericht entschied, dass Großbritannien nicht zahlen muss. Bereits gezahlt wurden 290 Millionen Pfund. Nur vier Personen wurden im Rahmen des Abkommens nach Ruanda gebracht. Die EU-Verordnung zielt auf mehr Abschiebungen ab, während Menschenrechtsorganisationen scharfe Kritik üben. Ob und wo solche Zentren errichtet werden, bleibt offen.
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