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Inland 28.01.2026, 11:13 Aktualisiert: 28.01.2026, 23:13

Verzögerte Veröffentlichung von Statistiken zu Hasskriminalität: Kritik und Forderungen nehmen zu

Das Bundesamt für Justiz hat Daten zu Hasskriminalität für 2022 bis 2024 noch nicht veröffentlicht.

Wichtige Fakten

  • Das Bundesamt für Justiz hat Daten zu Hasskriminalität für 2022 bis 2024 noch nicht veröffentlicht.
  • Bereits nach den NSU-Morden wurden Empfehlungen zur besseren Erfassung rassistisch motivierter Verbrechen gegeben.
  • Die Justizministerkonferenz 2016 forderte eine verbesserte Datenerfassung von Vorurteilskriminalität.
  • Für 2022 wurden 15.686 Verfahren, für 2023 wurden 19.557 und für 2024 bereits 30.529 Verfahren registriert.
  • Die Verurteilungsrate blieb trotz steigender Verfahren unverändert niedrig.
  • Das Bundesjustizministerium versprach die Veröffentlichung der Zahlen bis Mitte Februar 2026.
  • Nur Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern fehlen in den 2024er Daten, die bereits von anderen Bundesländern übermittelt wurden.
Das Bundesamt für Justiz hat weiterhin die Veröffentlichung der Statistiken zur Hasskriminalität für die Jahre 2022 bis 2024 nicht vorgenommen. Diese Verzögerung führt zu anhaltender Kritik, da sowohl Experten als auch die breite Öffentlichkeit dringende Einblicke in die aktuellen Entwicklungen und den Erfolg bestehender Maßnahmen gegen Hassverbrechen verlangen. Während die Zahl der Verfahren stark gestiegen ist, bleibt die Verurteilungsrate konstant niedrig. Besonders bemerkenswert ist die Ankündigung des Bundesjustizministeriums, dass die Daten bis Mitte Februar 2026 veröffentlicht werden sollen. Diese Informationen werden von vielen als notwendig erachtet, um die Stimmung im Land und die gesellschaftlichen Diskussionen besser zu verstehen und zu steuern. Trotz der offenen Fragen bei der Datenzusammenstellung scheint sich die Situation in Richtung einer zeitnahen Veröffentlichung zu entwickeln.

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