EU-Parlament lässt Mercosur-Abkommen durch EuGH prüfen – Grüne Partei gespalten
- • Das EU-Parlament hat mit knapper Mehrheit beschlossen, das Mercosur-Abkommen vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen.
- • Massive interne Kritik bei den Grünen: Die Mehrheit der Grünen-Abgeordneten im EU-Parlament stimmte für die Prüfung, was von deutschen Grünen-Politikern als problematisch angesehen wird.
- • Felix Banaszak, Co-Parteivorsitzender der Grünen, äußerte Unzufriedenheit über das Abstimmungsergebnis.
"Die Zukunft des Mercosur-Abkommens bleibt ungewiss, da es von rechtlichen und politischen Kontroversen überschattet ist. Die internen Spannungen innerhalb der Grünen könnten die Position der Partei in kommende Wahlen beeinträchtigen."
EU-Mercosur-Freihandelsabkommen: EuGH-Überprüfung steht bevor
- • Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten muss vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüft werden.
- • Das Europäische Parlament hat dies mit einer knappen Mehrheit von 334 zu 324 Stimmen beschlossen.
- • Der Antrag wurde überwiegend von Parlamentariern der Linken und Grünen eingereicht.
"Die Überprüfung des Abkommens könnte viele Monate dauern, da es keine Höchstfristen für die EuGH-Entscheidung gibt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit einer vorläufigen Anwendung, obwohl Umweltorganisationen und einige Politiker davor warnen."
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EuGH: Fluggesellschaften müssen Vermittlungsgebühren bei Annullierungen erstatten
- • Der Europäische Gerichtshof entschied am 15.01.2026 (Az. C-45/24), dass Fluggesellschaften bei Annullierungen auch Vermittlungsgebühren von Buchungsportalen an Reisende zurückzahlen müssen.
- • Auslöser war ein Fall mehrerer österreichischer Reisender, die über das Portal Opodo KLM-Tickets von Wien nach Lima gebucht hatten (Gesamtpreis: rund 2.050 Euro).
- • KLM erstattete etwa 1.950 Euro, zog aber die knapp 100 Euro Vermittlungsgebühr von Opodo ein.
"Fluggäste können künftig vollständige Rückerstattungen inklusive Vermittlungsgebühren von der Fluggesellschaft verlangen. Airlines müssen ihre Erstattungsprozesse anpassen, um Zahlungen an Kunden vollständig abzuwickeln. Buchungsportale könnten als Folge ihre Gebührenstruktur und Transparenz verbessern. Reisende sollten bei gestrichenen Flügen konsequent die vollständige Erstattung einfordern; bei Ablehnung können sie sich auf das EuGH-Urteil (Az. C-45/24) berufen."