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Politik 16.01.2026, 18:12 Aktualisiert: 16.01.2026, 20:05

AfD stoppt Sellner-Auftritt – doch der Streit um „Remigration“ schwelt weiter

Eine von Steffen Kotré (AfD) und seiner Frau Lena Kotré geplante Veranstaltung mit dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner wurde nach Intervention der AfD-Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla abgesagt.

Wichtige Fakten

  • Eine von Steffen Kotré (AfD) und seiner Frau Lena Kotré geplante Veranstaltung mit dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner wurde nach Intervention der AfD-Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla abgesagt.
  • Sellner gilt als Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung und prägte den Begriff „Remigration“, den Weidel im Januar 2025 öffentlich als Parole verwendete.
  • Ein juristisches Gutachten im AfD-Bundesvorstand empfahl, Abstand zu Sellner zu halten und ihn nicht zu Parteiveranstaltungen einzuladen; diese „rote Linie“ wurde mit der Einladung aus Sicht der Parteispitze überschritten.
  • Das Bundesverwaltungsgericht verwies in der Begründung seines Urteils von Juni 2025 zum nicht zulässigen Verbot des Compact-Magazins auf Sellners „Remigrationskonzept“ und bezeichnete es als mit den Werten des Grundgesetzes kaum vereinbar.
  • In der AfD wird die Absage teils kritisiert; aus dem Umfeld Björn Höckes und von Abgeordneten wie Torben Braga kommt Unverständnis, während Maximilian Krah die Einladung als „Schnapsidee“ bezeichnete.
In der AfD ist ein Konflikt über den Umgang mit dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner eskaliert: Die von Bundestagsabgeordnetem Steffen Kotré und seiner Frau Lena Kotré geplante Einladung des Identitären-Chefs wurde nach Angaben der Tagesschau auf Druck der Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla abgesagt. Auslöser ist die Sorge vor zu großer Nähe zu Sellner, der das Konzept der „Remigration“ popularisierte und es in Stufen auch auf „nicht assimilierte Staatsbürger“ ausdehnt. Ein internes Gutachten hatte zuvor empfohlen, Sellner nicht zu Parteiveranstaltungen einzuladen. Hintergrund ist zudem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Juni 2025, dessen Begründung Sellners Konzept als schwer vereinbar mit dem Grundgesetz einordnet. Innerparteilich kritisieren Vertreter aus dem Höcke-Umfeld die Absage, andere wie Maximilian Krah gehen auf Distanz.

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