BayVGH bestätigt: Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten
Wichtige Fakten
- • BayVGH lehnt Berufung der AfD gegen Beobachtung ab.
- • Gericht bestätigt verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD.
- • Entscheidung ist unanfechtbar.
- • AfD-Äußerungen zur Remigration als verfassungsfeindlich eingestuft.
- • Politiker von Grünen und SPD fordern Prüfung eines Verbotsverfahrens.
Gerichtsentscheidung bestätigt Einstufung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Beobachtung der AfD durch das Landesamt für Verfassungsschutz bestätigt. Das Gericht wies einen Berufungsantrag der Partei zurück und folgte damit der Einschätzung des Verwaltungsgerichts München, wonach tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD bestehen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Begründung mit Verweis auf AfD-Äußerungen
Der BayVGH betonte, die AfD-Äußerungen zur „Remigration“ sowie Diffamierungen von Migranten und Muslimen überstiegen das Maß zulässiger Systemkritik. Auch „Umsturzphantasien“ und Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung seien festgestellt worden. Die rechtlichen Voraussetzungen seien durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt.
Reaktionen
Bayerns Innenminister Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung als Stärkung des Rechtsstaats. Die AfD zeigte sich „erstaunt“ und kündigte weiteren Widerstand an. Grüne und SPD forderten die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens.
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