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Inland 22.02.2026, 01:48 Aktualisiert: 22.02.2026, 10:03

Dobrindt plant schnelleren Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber

Arbeitserlaubnis nach drei Monaten Aufenthalt geplant

Wichtige Fakten

  • Arbeitserlaubnis nach drei Monaten Aufenthalt geplant
  • Keine Arbeitspflicht für Asylbewerber
  • Verdienst wird bei Sozialleistungen angerechnet
  • Bisherige Wartezeit kann bis zu sechs Monaten betragen

Neuer Plan für beschleunigten Arbeitsmarktzugang

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat einen "Sofort-in-Arbeit-Plan" erarbeiten lassen, um Asylbewerbern schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Nach einem Bericht der Bild am Sonntag sollen Asylbewerber nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Arbeitspflicht ist nicht vorgesehen, und der Verdienst darf grundsätzlich behalten werden, wobei er bei Bezug von Sozialleistungen angerechnet wird.

Aktuelle Regelungen und Einschränkungen

Derzeit können Asylbewerber laut Bundesagentur für Arbeit erst nach drei Monaten rechtmäßigem Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis erhalten, wobei die Wartezeit durch die Pflicht, in Aufnahmeeinrichtungen zu wohnen, bis zu sechs Monate betragen kann. Dobrindts Sprecherin betonte, dass die neuen Regeln nichts am Ablauf oder Ausgang des Asylverfahrens ändern und nicht für abgelehnte Asylbewerber oder Personen gelten, die nicht mitwirken.

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