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Politik 29.01.2026, 16:09 Aktualisiert: 29.01.2026, 23:04

Dringender Handlungsbedarf: Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm umfassend überarbeiten

Das Bundesverwaltungsgericht verlangt die Überarbeitung des Klimaschutzprogramms 2023.

Wichtige Fakten

  • Das Bundesverwaltungsgericht verlangt die Überarbeitung des Klimaschutzprogramms 2023.
  • Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus, um bis 2030 eine CO2-Reduktion von 65% im Vergleich zu 1990 zu erreichen.
  • Eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2 verbleibt in den geplanten Maßnahmen.
  • Die Regierung plant, bis Ende März ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen.
  • Die Deutsche Umwelthilfe hatte erfolgreich gegen das bestehende Programm geklagt.
  • Lisa Badum fordert ein günstigeres Deutschlandticket, ein Tempolimit, eine Abgabe auf Privatjets und den Abbau von Dienstwagensubventionen.
  • Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth kündigt umfassende Heilung der Programmdefizite bis März 2026 an.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bundesregierung verpflichtet, ihr Klimaschutzprogramm von 2023 deutlich nachzubessern, da es nicht ausreicht, die Klimaziele zu erreichen. Eine bedeutsame Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2 verbleibt. Die Deutsche Umwelthilfe hatte erfolgreich geklagt und sieht in der Entscheidung ein richtungsweisendes Urteil. Die Grünen fordern wirksamere Maßnahmen wie ein Tempolimit und eine Abgabe auf Privatjets. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth verspricht, die Defizite bis März 2026 zu beseitigen. Die Emissionen müssen in allen Sektoren erheblich gesenkt werden, ohne Kompromisse beim Klimaschutz einzugehen.

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