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Zugunglück von Burgrain: Landgericht München II spricht Bahn-Mitarbeiter frei
Das Landgericht München II hat im Prozess zum Zugunglück in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen zwei angeklagte Bahn-Mitarbeiter freigesprochen.
Wichtige Fakten
- • Das Landgericht München II hat im Prozess zum Zugunglück in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen zwei angeklagte Bahn-Mitarbeiter freigesprochen.
- • Beim Entgleisen eines Regionalzugs am 3. Juni 2022 starben vier Frauen und ein 13-jähriger Junge; 72 Menschen wurden teils schwer verletzt.
- • Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen gefordert: ein Jahr für den Fahrdienstleiter, zwei Jahre für den zuständigen Bezirksleiter.
- • Das Gericht sah die für eine Verurteilung erforderliche Pflichtwidrigkeit nicht als nachweisbar an und verwies auf chemische Prozesse im Beton, die zu von außen nicht sichtbaren Rissen und gebrochenen Schwellen führten.
- • Dem Fahrdienstleiter wurde vorgeworfen, einen Hinweis eines Lokführers am Vortag nicht weitergeleitet zu haben; die Staatsanwaltschaft sprach von einem „Augenblicksversagen“.
Dreieinhalb Jahre nach dem schweren Zugunglück in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen hat das Landgericht München II zwei Bahn-Mitarbeiter freigesprochen. Beim Entgleisen eines Regionalzugs am 3. Juni 2022 waren vier Frauen und ein 13-jähriger Junge gestorben, 72 Menschen wurden teils schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen gefordert und argumentiert, die Angeklagten hätten das Unglück verhindern können: Dem Bezirksleiter wurde vorgeworfen, Instandsetzungen über Jahre verzögert zu haben, dem Fahrdienstleiter, einen Hinweis eines Lokführers am Vortag nicht weitergeleitet zu haben. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters war eine Pflichtwidrigkeit nicht nachweisbar; die Schwellen seien durch chemische Prozesse im Beton gebrochen, die entstehenden Risse von außen nicht erkennbar gewesen.
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