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Politik 28.01.2026, 06:15 Aktualisiert: 28.01.2026, 18:13

CDU fordert Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeiter

Die CDU strebt Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft an.

Wichtige Fakten

  • Die CDU strebt Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft an.
  • Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 13,90 Euro und soll auf 14,60 Euro steigen.
  • Die SPD sieht in den Ausnahmen eine Gefährdung für armutsfeste Löhne.
  • Deutsche Landwirte und der Bauernverband warnen vor Wettbewerbsnachteilen durch hohe Löhne.
  • Der Bauernverband fordert eine Begrenzung des Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte auf 80 Prozent.
Die CDU Deutschlands intensiviert ihre Bemühungen, Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft künftig vom Mindestlohn auszunehmen. Dieser Vorstoß wird auf dem bevorstehenden Bundesparteitag in Stuttgart diskutiert. Nach Angaben der CDU sollen die Saisonarbeiter, die nur während der Erntezeiten beschäftigt werden und häufig aus dem Ausland kommen, nicht dem regulären Mindestlohn unterliegen müssen. Damit würde den Landwirten, die durch hohe Personalkosten unter Druck stehen, ein finanzieller Spielraum geschaffen. Der Vorschlag stieß in der Vergangenheit auf den Widerstand der SPD, die ihn als Bedrohung für angemessene Löhne ansieht. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat sich ebenfalls für eine ähnliche Regelung ausgesprochen, obwohl eine rechtliche Prüfung bereits Zweifel an der Umsetzbarkeit geäußert hatte.

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