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Politik 15.01.2026, 09:19 Aktualisiert: 15.01.2026, 12:06

Erbschaftsteuer-Debatte: Merz warnt vor Verunsicherung – Unternehmer pro Reform melden sich zu Wort

Die SPD hat einen Entwurf zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt: Ausnahmeregeln bei Unternehmensvererbungen sollen abgeschafft und stattdessen ein Freibetrag von fünf Millionen Euro pro vererbtem Unternehmen eingeführt werden.

Wichtige Fakten

  • Die SPD hat einen Entwurf zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt: Ausnahmeregeln bei Unternehmensvererbungen sollen abgeschafft und stattdessen ein Freibetrag von fünf Millionen Euro pro vererbtem Unternehmen eingeführt werden.
  • Der Entwurf sieht Optionen zur Stundung der Steuerzahlung vor; auf gestundete Beträge sollen Zinsen erhoben werden, um Kaufkraftverluste durch Inflation auszugleichen.
  • Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erteilte den SPD-Plänen eine Absage und warnte bei einer Rede vor der Industrie- und Handelskammer in Halle vor einer Verunsicherung der Wirtschaft; er forderte, die in diesem Jahr erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.
  • CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisierte die Debatte scharf und sagte, in der aktuellen Rezession sei das Thema 'Gift für den Mittelstand und Handwerker in Deutschland'.
  • Wirtschaftsverbände und Teile der Wirtschaft sehen Risiken für Unternehmensnachfolgen und die Liquidität von Familienunternehmen.
  • Mehrere vermögende Unternehmer – darunter Sebastian Klein, Rolf Schrömgens, Albrecht von Sonntag und Daniel Heidrich – sprechen sich öffentlich für eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften aus und fordern das Schließen von Gestaltungslücken.
  • Befürworter der Reform sehen Stundungsoptionen mit Zins als praktikable Lösung, damit Nachfolgen nicht an Liquidität scheitern, und wollen Einnahmen etwa in Bildung investieren.
Die Auseinandersetzung um die SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer bleibt intensiv. Der SPD-Entwurf sieht vor, die bisherigen Ausnahmeregeln für die Vererbung von Unternehmen abzuschaffen und statt dessen einen Freibetrag von fünf Millionen Euro pro vererbtem Unternehmen einzuführen; außerdem sollen Steuerzahlungen gestundet werden können, wobei auf gestundete Beträge Zinsen erhoben werden sollen, um Inflationswirkungen auszugleichen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat den Vorschlägen eine klare Absage erteilt und bei einer Rede vor der Industrie- und Handelskammer in Halle vor einer zusätzlichen Verunsicherung der Wirtschaft gewarnt. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisierte die Debatte ebenfalls scharf und bezeichnete sie angesichts der Rezession als schädlich für Mittelstand und Handwerk. Wirtschaftsverbände teilen diese Sorge und sehen Risiken für Nachfolgen und Liquidität in Familienunternehmen. Zugleich haben mehrere wohlhabende Unternehmer – unter anderem Sebastian Klein, Rolf Schrömgens, Albrecht von Sonntag und der Mittelständler Daniel Heidrich – öffentlich die Reformpläne unterstützt. Sie fordern unter anderem das Schließen von Schlupflöchern, befürworten Stundungsmodelle mit Zinsen und argumentieren, dass höhere Besteuerung großer Erbschaften Mittel für öffentliche Aufgaben wie Bildung bereitstellen könne. Insgesamt bleibt die Reform politisch umkämpft; eine mögliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr könnte die Debatte weiter beeinflussen.

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