Reservisten sollen künftig auch in Friedenszeiten dienstverpflichtet werden können
Wichtige Fakten
- • Reservisten sollen künftig auch außerhalb des Spannungsfalls dienstverpflichtet werden können.
- • Einsatzdauer gestaffelt: bis zu 12 Wochen pro Jahr je nach Dienstzeit.
- • Freiwilligkeit gilt für Amtshilfe bei Naturkatastrophen und Auslandseinsätze.
- • Mehrausgaben: rund 43 Millionen Euro pro Jahr für 2027 bis 2029.
- • Bundeswehr soll auf 260.000 aktive und 200.000 Reservisten wachsen.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Das Verteidigungsministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Reserve vorgelegt. Bislang konnten Reservisten außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nur zu Übungen verpflichtet werden. Künftig sollen sie auch für andere Dienste eingesetzt werden können, etwa im Geschäftsbereich des Ministeriums oder zur Erfüllung des Verfassungsauftrags der Streitkräfte.
Ausgestaltung der Dienstpflicht
Der Entwurf sieht eine Staffelung der Dienstpflicht vor: Wer mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst absolviert hat, kann bis zum 45. Lebensjahr herangezogen werden; wer länger gedient hat, bis zum 65. Lebensjahr. Die maximale Dauer beträgt drei Wochen pro Jahr für Kurzdiener bzw. zwölf Wochen für Langdiener. Amtshilfe bei Naturkatastrophen und Auslandseinsätze bleiben freiwillig.
Finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen
Für Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, sind Förderbeträge für die Freistellung von Mitarbeitern vorgesehen. Die Bezahlung der Reservisten verbessert sich etwa durch einen höheren Auslandszuschlag. Die Mehrausgaben belaufen sich auf rund 43 Millionen Euro pro Jahr. Ziel ist es, die Anzahl der Reservisten von 100.000 auf 200.000 zu erhöhen.
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